Gebühren | |||
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Stundenhonorare oder Pauschalhonorare vereinbare ich nur in Ausnahmefällen. Sollte dies erforderlich sein, werde ich Sie zuvor darauf hinweisen. Stundenhonorare werden allerdings von den Rechtsschutzversicherungen nicht bezahlt. Für ein erstes Beratungsgespräch fallen maximal 226,10 Euro bei 19% Umsatzsteuer bzw. 220,40 bei 16% Umsatzsteuer in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 an. Die Gebühr wird auf einen nachfolgende Tätigkeit in derselben Sache angerechnet. Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und sich die Gebühren eines Rechtsanwaltes nicht leisten können, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beanspruchen. Den Antrag müssen Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht stellen. Wichtiger Hinweis: Bitte stellen Sie den Antrag auf Beratungshilfe möglichst bevor Sie einen Beratungstermin vereinbaren!Bei Bewilligung von Beratungshilfe erhält der Anwalt für Beratung und außergerichtliche Vertretung eine Pauschale aus der Staatskasse. Sie müssen dann lediglich eine Zuzahlung in Höhe von 15,- Euro leisten, die im Notfall erlassen werden kann.Falls eine Prozessführung erforderlich wird, kann Ihnen hierfür Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Das Antragsformular erhalten Sie vom Rechtsanwalt. Prozesskostenhilfe umfasst allerdings nur die eigenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, nicht jedoch die gegnerischen Anwaltskosten im Falle des Unterliegens. Es ist daher sorgfältig abzuwägen, ob Sie dieses Risiko eingehen. |
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