Philosophie
















Die anwaltliche Tätigkeit und insbesondere die Regulierung von Personenschäden erfordert ein besonderes Vertrauensverhätnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt. In die Schadensberechnung fließen die gesamten durch das Schadensereignis veränderten Lebensumstände der Betroffenen mit ein. Viele Verletzungsfolgen betreffen den intimsten persönlichen Bereich wie beispielsweise Harninkontinenz oder sexuelle Funktionsstörungen, aber auch psychische Folgen wie Posttraumatische Belastungsstörungen, Depressionen und Panikattacken, die von den Mandanten oft als peinlich empfunden und daher verschwiegen werden.

Das erste Beratungsgespräch dient daher nicht nur zur Erörterung Ihrer Rechtsprobleme, sondern auch dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie sollen ausreichend Gelegenheit haben, sich ein Bild von Ihrem Anwalt zu machen - sowohl in fachlicher als auch persönlicher Hinsicht.

Ich begegne Ihnen grundsätzlich nicht in Schlips und Anzug - im Idealfall sollen Sie mich als Gesprächspartner auf Augenhöhe empfinden. Ich gebe Ihnen keine starren Lösungswege vor, sondern erörtere mit Ihnen die für Sie günstigsten Alternativen.

Dabei lege ich besonderen Wert auf Ihre persönliche Situation. Auch bei günstigen Rechtslagen sind Gerichtsprozesse mit verschiedensten Belastungen verbunden, die es vor allem im Hinblick auf lange Verfahrensdauern zu berücksichtigen gilt. Die Entscheidung, ob und welche Schritte eingeleitet werden, treffen ausschließlich Sie.